Batteriegesetzhinweise

Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

1. Gesetzliche Rückgabepflicht

Sie sind als Endnutzer gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. Altbatterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, da sie Schadstoffe enthalten können, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können.

2. Rückgabemöglichkeiten

Sie können Altbatterien nach Gebrauch unentgeltlich an folgenden Stellen zurückgeben:

  • In einer öffentlichen/kommunalen Sammelstelle (z. B. Wertstoffhof).
  • Überall dort, wo Batterien der betreffenden Art verkauft werden (Handel vor Ort).

Hinweis zum Versand: Da Batterien (insbesondere Boots- und Starterbatterien) oft als Gefahrgut eingestuft sind, ist ein Rückversand per Post nicht ohne Weiteres möglich. Bitte setzen Sie sich vor einem Rückversand unbedingt mit uns in Verbindung, damit wir die sicherste und günstigste Versandart für Sie klären können.

3. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass die Batterie nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Bei Batterien, die bestimmte Grenzwerte an Schadstoffen überschreiten, finden sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemischen Bezeichnungen der jeweiligen Metalle:

  • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
  • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
  • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.