Boot Führerscheinfrei bis 15 PS

  Führerscheinfreiheit bis 15 PS!

Boot Führerscheinfrei bis 15 PSDie neue Regelung, nach der Boote bis zu einer Leistung von 15 PS (11.03 KW)
ohne amtlichen Sportbootführerschein gefahren werden dürfen, ist mit Wirkung
vom 17. Oktober 2012 in Kraft getreten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung
ist nicht vorgesehen.

Die Regelung gilt auf allen Bundeswasserstraßen (binnen- wie seewärts) mit Ausnahme
des Rheins. Welche Wasserstraßen zu den Bundeswasserstraßen gehören, ist dem 
Bundeswasserstraßengesetz zu entnehmen. Bei Unklarheiten geben die regional zuständigen
Wasser- und Schifffahrtsämter Auskunft.

Im Binnenbereich gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren. Im Seebereich gilt das
Mindestalter von 16 Jahren erst ab einer Motorisierung von mehr als 3,68 KW/5PS.
Es bleibt damit bei der Regelung, nach der im Seebereich auch Kinder und Jugendliche Boote
 bis  5 PS unter Aufsicht führen dürfen.